Bosch Akku-Rührwerk GRW 18 V-160 Professional Solo Version im Karton

Artikel-Nummer: 10030536;15088 | Hersteller-Nr.: 06011C3000 | EAN: 4053423302929

Lieferumfang:
  • GRW 18V-160
  • Verlängerungsstück 7 cm M14
  • 2 x Schlüssel, 22/24 mm
  • im Karton

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Bosch Akku-Rührwerk GRW 18V-160 Professional

Solo Version im Karton, ohne Akkus und ohne Ladegerät

Außergewöhnliches Design, hervorragende Leistung: das Hochleistungsrührwerk für alle Materialien

  • Spritzfreies Rühren dank 3 Optionen zur Drehzahlregulierung
  • Müheloses Rühren verschiedener Materialien durch kraftvollen bürstenlosen Motor mit 2 Gängen
  • Komfortables, ergonomisches Design mit großem Handgriff und Verlängerung für größere Anwender
  • Hervorragende Rührleistung dank konstanter Drehzahl selbst bei höherer Last
  • Schutz durch KickBack Control zur Abschaltung des Werkzeugs, um die Gefahr plötzlicher Drehmomentreaktionen zu reduzieren
Produkt-Highlights:

Das Rührwerk Bosch GRW 18V-160 ist ein robustes, leistungsstarkes Rührwerk, das alle Materialien mit Leichtigkeit bewältigt. Dieses Werkzeug erleichtert spritzfreies Rühren durch die Sanftanlauffunktion, einen Gasgebeschalter für volle Kontrolle und ein Drehrad zur Geschwindigkeitsauswahl. Das GRW 18V-160 sorgt für müheloses Rühren – ganz gleich, ob in Flüssigkeit, cremigem Material oder zähem Beton. Mit seinem kraftvollen bürstenlosen Motor und zwei Gängen können Leistung und Drehzahl an alle Anforderungen angepasst werden. Mit dem Handgriff liegt das Rührwerk bequem in den Händen, und sie bleiben in einer natürlichen, ergonomischen Position. Außerdem wird durch eine komfortable Arbeitshöhe und ein Verlängerung für größere Anwender der Rücken geschont. Die ausgewählte Arbeitsdrehzahl, die auch unter höherer Last konstant bleibt, sorgt für ausgezeichnete Rührleistung. Darüber hinaus schaltet KickBack Control das Werkzeug aus, um die Gefahr plötzlicher Werkzeugreaktionen bei unerwartetem Ansteigen des Drehmoments zu reduzieren.

Ausstattung und Anwendung:

Das leistungsfähige Akku-Rührwerk GRW 18V-160 ist ideal für Mauer- und Sanierungsarbeiten wie das Mischen von Beton für Betonformen, Schrägwandkonstruktionen und Landschaftsgärtnerei. Dieses vielseitige Werkzeug kann für eine Vielzahl von Materialien wie Mörtel zum Mauern, Putz beim Renovieren oder Beton zum Herstellen von Fundamenten und für Korrekturarbeiten verwendet werden. Es bewältigt verschiedene Konsistenzen von flüssig bis cremig und sogar größere Betonmengen mit Leichtigkeit.

Zusätzliche Informationen:

Das Werkzeug ist mit allen Bosch und AMPShare 18V-Akkus kompatibel. Es hat ein robustes Design mit stabilem Metallrahmen, austauschbaren Gummidämpfern und Akkuschutzrahmen. Mit dem M14-Gewindeanschluss kann das Rührwerk mit allen Rührkörben bis 160 mm verwendet werden.

  • Akkuspannung 18,0 V
  • Leerlaufdrehzahl 1. Gang 0 - 530 min-1
  • Leerlaufdrehzahl 2. Gang 0 - 720 min-1
  • Werkzeugaufnahme M14
  • Maximaler Rührkorbdurchmesser 1. Gang 140 mm
  • Maximaler Rührkorbdurchmesser 2. Gang 160 mm
  • Gewicht 4,8 kg
  • Verpackungsabmessungen (Breite x Länge x Höhe) 355 x 395 x 115 mm

Verlängern Sie die Hersteller Garantie für Ihre Bosch Elektrowerkzeuge.

  • 3 Jahre Garantie für Elektrowerkzeuge.
  • Das gilt für alle professionellen blauen Elektrowerkzeuge und Messwerkzeuge von Bosch.
  • Ausgenommen sind Hochfrequenzwerkzeuge, Industrie-Akkuschrauber und Druckluftwerkzeuge, mitgeliefertes Zubehör sowie Akku-Packs und Ladegeräte.

Weitere Informationen zur Hersteller Garantie:
  • Bosch Herstellergarantie (Stand 01.09.2004)
  • Alle Bosch-Elektrowerkzeuge, -Druckluftwerkzeuge und – Messwerkzeuge werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen der Bosch-Qualitätssicherung.
  • Bosch gibt daher eine Garantie für Bosch-Elektrowerkzeuge, -Druckluftwerkzeuge und –Messwerkzeuge.
  • Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
  • Für diese Werkzeuge leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
  • 1. Wir leisten Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen (Nr. 2 – 7) durch kostenlose Behebung der Mängel am Werkzeug, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
  • 2. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg. Für alle ab 01.09.2004 gekauften, gewerblichen, blauen Elektrowerkzeuge und Messwerkzeuge (mit Ausnahme von Hochfrequenz-Werkzeugen, Industrie-Akku-Schraubern und Druckluftwerkzeugen) verlängert sich die Garantiezeit auf 36 Monate, wenn der Käufer diese Werkzeuge innerhalb von 4 Wochen nach Kaufdatum registriert. Akku-Packs und Ladegeräte sowie mitgelieferte Zubehöre sind von dieser Garantieverlängerung ausgeschlossen. Die Registrierung kann nur im Internet unter www.bosch-pt.com/warranty erfolgen. Als Bestätigung gilt der Registrierungsbeleg, der sofort ausgedruckt werden muss, sowie der Original-Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit der Speicherung seiner dort einzugebenden Daten einverstanden erklärt.
  • 3. Von der Garantie ausgenommen sind: Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Werkzeug, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind. Mängel am Werkzeug, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Bosch-Originalteile sind. Werkzeuge, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden. Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs unerheblich sind.
  • 4. Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Werkzeug nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Werkzeug (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Werkzeuge oder Teile gehen in unser Eigentum über.
  • 5. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Werkzeug mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer oder bei einer der in der Bedienungsanleitung genannten Kundendienststellen vollständig vorzulegen oder einzusenden. Bei Inanspruchnahme der 36-monatigen Garantiezeit aufgrund der oben genannten Registrierung ist zusätzlich der Registrierungsbeleg vorzulegen. Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Sendet der Käufer das Werkzeug an den Verkäufer oder an eine Kundendienststelle ein, liegen Transportkosten und das Transportrisiko beim Käufer.
  • 6. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Werkzeug werden durch unsere Garantie nicht begründet.
  • 7. Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Werkzeug weder verlängert noch erneuert.

Obige Garantien gelten für Werkzeuge, die in Europa gekauft und dort verwendet werden.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

ROBERT BOSCH GMBH
Geschäftsbereich Elektrowerkzeuge
70745 Leinfelden-Echterdingen
Bundesrepublik Deutschland
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