Bosch Akku-Schlagbohrschrauber GSB 12V-15 inkl. L-Boxx und 2 Akkus 2,0 Ah
Lieferumfang:
- 1 x GSB 12V-15 Professional
- 1 x Holster 1 600 Z00 01U
- 1 x L-BOXX 102 1 600 A01 2FZ
- 1 x 1/2 L-BOXX-Einlage für Gerät und Ladegerät 1 600 A00 2UV
- 1 x 1/2 L-BOXX-Einlage für Zubehör 1 600 A00 2WY
- 2 x Akku GBA 12V 2.0Ah 1 600 Z00 02X
- 1 x Ladegerät GAL 12V-20 Professional
Bosch Schlagbohrschrauber GSB 12V-15 inkl. 2 Akkus 2,0 Ah, Ladegerät, L-Boxx und Holster
- Bohrschrauber mit ausgewogenem Verhältnis zwischen Leistung und Größe in der 12-Volt-Klasse von Bosch – mit Schlagbohrfunktion
- Hartes Drehmoment von 30 Nm und 0-1.300 U/min sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Größe
- Kompaktes Design ermöglicht optimales Handling und ist ideal zum Arbeiten über Kopf und an engen Stellen
- Electronic Cell Protection verhindert Überlastung, Überhitzung und Tiefentladung
- Drehmoment (weich/hart/max.) 15/30/- Nm
- Leerlaufdrehzahl (1. Gang / 2. Gang) 0 – 380 / 0 – 1.300 min-1
- Schlagzahl, max. 19.500 bpm
- Bohrfutterspannbereich, min./max. 1 / 10 mm
- Akkuspannung 12 V
- Drehmomentstufen 20+1
- 3 Jahre Garantie für Elektrowerkzeuge.
- Das gilt für alle professionellen blauen Elektrowerkzeuge und Messwerkzeuge von Bosch.
- Ausgenommen sind Hochfrequenzwerkzeuge, Industrie-Akkuschrauber und Druckluftwerkzeuge, mitgeliefertes Zubehör sowie Akku-Packs und Ladegeräte.
Weitere Informationen zur Hersteller Garantie:
- Bosch Herstellergarantie (Stand 01.09.2004)
- Alle Bosch-Elektrowerkzeuge, -Druckluftwerkzeuge und – Messwerkzeuge werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen der Bosch-Qualitätssicherung.
- Bosch gibt daher eine Garantie für Bosch-Elektrowerkzeuge, -Druckluftwerkzeuge und –Messwerkzeuge.
- Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
- Für diese Werkzeuge leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
- 1. Wir leisten Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen (Nr. 2 – 7) durch kostenlose Behebung der Mängel am Werkzeug, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
- 2. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg. Für alle ab 01.09.2004 gekauften, gewerblichen, blauen Elektrowerkzeuge und Messwerkzeuge (mit Ausnahme von Hochfrequenz-Werkzeugen, Industrie-Akku-Schraubern und Druckluftwerkzeugen) verlängert sich die Garantiezeit auf 36 Monate, wenn der Käufer diese Werkzeuge innerhalb von 4 Wochen nach Kaufdatum registriert. Akku-Packs und Ladegeräte sowie mitgelieferte Zubehöre sind von dieser Garantieverlängerung ausgeschlossen. Die Registrierung kann nur im Internet unter www.bosch-pt.com/warranty erfolgen. Als Bestätigung gilt der Registrierungsbeleg, der sofort ausgedruckt werden muss, sowie der Original-Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit der Speicherung seiner dort einzugebenden Daten einverstanden erklärt.
- 3. Von der Garantie ausgenommen sind: Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Werkzeug, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind. Mängel am Werkzeug, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Bosch-Originalteile sind. Werkzeuge, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden. Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs unerheblich sind.
- 4. Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Werkzeug nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Werkzeug (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Werkzeuge oder Teile gehen in unser Eigentum über.
- 5. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Werkzeug mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer oder bei einer der in der Bedienungsanleitung genannten Kundendienststellen vollständig vorzulegen oder einzusenden. Bei Inanspruchnahme der 36-monatigen Garantiezeit aufgrund der oben genannten Registrierung ist zusätzlich der Registrierungsbeleg vorzulegen. Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Sendet der Käufer das Werkzeug an den Verkäufer oder an eine Kundendienststelle ein, liegen Transportkosten und das Transportrisiko beim Käufer.
- 6. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Werkzeug werden durch unsere Garantie nicht begründet.
- 7. Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Werkzeug weder verlängert noch erneuert.
Obige Garantien gelten für Werkzeuge, die in Europa gekauft und dort verwendet werden.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
ROBERT BOSCH GMBH
Geschäftsbereich Elektrowerkzeuge
70745 Leinfelden-Echterdingen
Bundesrepublik Deutschland