Der 36 Monate Vollservice wurde zum 31.8.2023 eingestellt und durch den ProService ersetzt.
Eine Neuregistrierung ist für den VollService nur noch für Käufe die bis zum 31.8.2023 erfolgt sind möglich.
Für Käufe die ab dem 1.9.2023 erfolgt sind, können die Maschinen nur noch für den ProService angemeldet werden.
Laufende 36 Monate VollService Verträge laufen bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter, bei unveränderten Leistungen.
Alle Informationan finden Sie auf unserer ProService Seite
36 Monate Vollservice - Die Komplettabsicherung für deine Werkzeuge
Die Komplettabsicherung für deine Werkzeuge
Mit dem 36 Monate VollService sicherst du deine Bosch Professional Werkzeuge im Fall eines Defekts rundherum ab. Innerhalb der dreijährigen Laufzeit reparieren wir dein Werkzeug auch bei Verschleiß kostenlos. Währenddessen stellen wir dir ein Ersatzgerät bereit, damit du sofort weiterarbeiten kannst. Wende dich einfach an deinen Bosch Premium Partner.
Den 36 Monate VollService kannst du bei uns erwerben. Du erhältst dann von uns eine Servicekarte mit einem VollService-Code, der online in PRO360 aktiviert werden muss.
Deine Servicepauschale
Einmal zahlen, 3 Jahre alle Vorteile genießen: der 36 Monate VollService besteht aus einer einmaligen Servicepauschale ohne laufende Kosten. Dabei gibt es vier unterschiedliche Preiskategorien für Werkzeuge. Welches Werkzeug zu welcher Kategorie gehört, erfährst du in der Preisliste.
Service Kategorie A: 39,00 Euro zzgl. MwSt / 46,41 Euro inkl. 19 % MwSt
Service Kategorie B: 59,00 Euro zzgl. MwSt / 70,21 Euro inkl. 19 % MwSt
Service Kategorie C: 79,00 Euro zzgl. MwSt / 94,01 Euro inkl. 19 % MwSt
Service Kategorie D: 99,00 Euro zzgl. MwSt / 117,81 Euro inkl. 19 % MwSt
Deine Vorteile dank des VollServices
Kostenschutz
3 Jahre kostenfreie Werkzeugreparatur, auch für Verschleißteile!
Keine Ausfallzeiten
Bereitstellung von Ersatzgeräten für die Dauer einer Reparatur.
Vorteilspreis
Bei gemeldetem Diebstahlverlust wird dir ein Vorteilspreis für die Neugerätebeschaffung gewährt.
Einsparpotential
Durchführung der elektrischen Sicherheitsprüfung nach DGUV V3 im Rahmen der Reparatur.
Qualitätssicherung
Jährliche Kalibrierung der Messwerkzeuge stellt Messgenauigkeit sicher.
Hohe Beratungsqualität
Unsere Experten stehen dir für all deine Fragen unter der VollService-Hotline zur Verfügung.
Registrierung
Registriere dein Wekzeug mit dem VollService-Code kostenlos, schnell und einfach innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf im Serviceportal PRO360.
Hast du bereits in der Vergangenheit Geräte für den 36 Monate VollService registriert und suchst deine Übersicht?
FAQ - Fragen und Antworten rund um den VollService
Produktinformationen
Welche Leistungen beinhaltet der 36 Monate VollService?
- 3 Jahre inklusive Reparaturen aufgrund von Verschleiß
- Reparaturen aufgrund von Verschleiß
- Bereitstellung von Leihgeräten für die Dauer der Reparatur
- Bei angezeigtem Diebstahl Gewährung eines Vorteilspreises
- Jährliche Kalibrierung deiner Messwerkzeuge
- DGUV V3 Prüfung mit Zertifizierung im Zuge der Reparatur
- Exklusiver Kundensupport durch eine Experten-Hotline: 0800 5890122
Was kostet der 36 Monate VollService?
Die einmalige Zahlung der Servicepauschale beim Kauf eines neuen Bosch Elektro- oder Messwerkzeuges beträgt je nach Servicekategorie 46,41,- € / 70,21,- € / 94,01,- € oder 117,81,- € inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Alle Kosten gemäß den Leistungen des 36 Monate VollServices sind darin während der gesamten Laufzeit abgedeckt. Hier findest du die Preisliste mit den entsprechenden Servicekategorien.
Sind die Akkus, Ladegeräte und Zubehör im 36 Monate VollService mit abgedeckt?
Zusammen mit deinem Werkzeug gelieferte bzw. erworbene 2 Akkus und 1 Ladegerät sind ebenfalls mit abgedeckt. Deine Akkus und Ladegeräte musst du bei der Registrierung deiner Werkzeuge für den VollService in PRO360 mit angeben. Zusätzlich ist als Nachweis eine Rechnung aufzuführen, aus der das VollService-berechtigte Gerät mit den entsprechenden Akkus hervorgeht. Im Lieferumfang enthaltene Zubehöre sind hingegen nicht Teil des 36 Monate VollServices. Für einzeln gekaufte Akkus und Ladegeräte gibt es kein 36 Monate VollService-Angebot.
Registrierung
Wie kann ich mein Werkzeug für den 36 Monate VollService registrieren?
Die Registrierung kannst du ganz einfach selbst in dem neuen Serviceportal PRO360 durchführen. Alternativ kann dein Bosch Premium Partner die Registrierung für dich übernehmen. Um dein Gerät für den 36 Monate VollService zu registrieren, benötigst du einen VollService-Code. Diesen kannst du über den Erwerb einer Servicekarte der passenden Kategorie bei deinem Bosch Premium Partner erhalten. Finde hier einen Bosch Premium Partner in deiner Nähe.
Wie erfahre ich, ob für mein Werkzeug der 36 Monate VollService abgeschlossen werden kann?
Der 36 Monate VollService ist für den Großteil der professionellen Bosch Elektro- und Messwerkzeuge verfügbar. Du erfährst in der Preisliste, ob der Service für dein Werkzeug abgeschlossen werden kann. Du kannst auch jederzeit auf deinen Bosch Premium Partner zugehen oder den 36 Monate VollService Kundensupport telefonisch unter: 0800 5890122 bzw. per e-Mail unter: voll.service@de.bosch.com kontaktieren.
Wann kann bzw. muss ich den 36 Monate VollService für mein neues Werkzeug abschließen?
Du kannst den VollService innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf deines Werkzeuges abschließen. Dafür musst du dieses Werkzeug unter Angabe des VollService-Codes und deiner Werkzeugdaten (Produkt- und Seriennummer) online im Serviceportal PRO360 registrieren.
Muss ich für mein Werkzeug zusätzlich die Garantie auf 3 Jahre verlängern?
Durch die Registrierung für den 36 Monate VollService erhält dein Werkzeug automatisch 3 Jahre Garantie. Du erhältst im Serviceportal PRO360 zusätzlich zum 36 Monate VollService-Zertifikat ein Zertifikat, welches die verlängerte Garantie ausweist.
Welche Informationen muss ich für die Registrierung bereithalten?
Für die Registrierung benötigst du die 10-stellige Produktnummer, die individuelle Seriennummer und den VollService-Code, der auf einer Servicekarte aufgedruckt ist. Die Produkt- und Seriennummer findest du auf dem Typenschild deines Werkzeugs.
Weshalb muss ich mein Gerät online in PRO360 registrieren?
Damit im Falle der Service-Abwicklung dein Anspruch durch den 36 Monate VollService anerkannt wird, ist eine Registrierung unter Angabe der Seriennummer des Werkzeugs notwendig. Nur wenn ein Werkzeug registriert ist, können wir es im Service-Fall identifizieren und dir kostenfrei den vollen 36 Monate VollService anbieten.
Bei der Registrierung erhalte ich die Meldung, dass der Code bereits verwendet wird. Was bedeutet das?
Bei der Eingabe des VollService-Codes findet eine Überprüfung statt, ob dieser bereits verwendet wurde. Diese Fehlermeldung bedeutet, dass der Code bereits für eine andere Werkzeugregistrierung genutzt wurde. Jeder VollService-Code kann nur einmalig eingesetzt werden.
Bei der Registrierung erhalte ich folgende Meldung "Der VollService Code stimmt nicht mit der Servicekategorie überein". Was bedeutet das?
Leider entspricht der verwendete Code nicht der Kategorie des Werkzeugs, das du registrieren willst. Für den 36 Monate VollService gibt es vier Kategorien (A, B, C und D). Bei der Registrierung wird geprüft, ob der eingegebene VollService-Code zur Service-Kategorie des Werkzeugs passt. Es ist beispielsweise nicht möglich, ein Werkzeug der Kategorie B mit einem Code der Kategorie A, C oder D zu registrieren. Welches Werkzeug zu welcher Kategorie gehört, erfährst du in unserer Preisliste, bei unserem Kundenservice oder telefonisch beim Kundensupport von Bosch unter: 0800 5890122.
Reparatur
Wie melde ich einen Reparaturfall für ein 36 Monate VollService berechtigtes Werkzeug an?
Im Falle eines Werkzeugdefekts wende dich telefonisch an den Bosch Kundensupport: 0800 5890122 oder schreibe eine E-Mail an: voll.service@de.bosch.com . Für einen reibungslosen Ablauf halte bitte die Produkt- und Seriennummer deines Werkzeugs bereit.
Wie melde ich einen Reparaturfall für ein 36 Monate VollService berechtigtes Werkzeug an?
Eine Abholung kann an jedem gewünschten Ort unter Angabe der postalischen Adresse durchgeführt werden. Bitte halte dein Werkzeug einzeln verpackt bereit. Unser Kundensupport kann dir bei Fragen rund um die Abholung und Verpackung weiterhelfen. Bitte folge den entsprechenden Anweisungen unserer Supportmitarbeiter.
Was muss ich zur Reparatur einsenden?
Bitte lege den Kaufbeleg und das 36 Monate VollService-Zertifikat bei. Dieses Zertifikat kannst du in deinem Serviceportal PRO360 jederzeit herunterladen.
Wie lange dauert es, bis mein defektes Gerät zur Reparatur abgeholt wird?
Wenn die Reparatur an Werktagen von Montag bis Freitag vor 15 Uhr angemeldet wird, wird das Gerät in der Regel am nächsten Werktag abgeholt.
Ich möchte mehrere Geräte gleichzeitig zur Reparatur einsenden. Was muss ich beachten?
Du kannst selbstverständlich mehrere Geräte gleichzeitig zur Reparatur einsenden. Bitte verpacke die Geräte einzeln und folge den Anweisungen unseres Kundensupports.
Gibt es Fälle, in denen eine Reparatur abgelehnt wird?
Mit dem 36 Monate VollService hast du zusätzlich zu unseren Leistungen aus der Garantie einen Anspruch auf die Reparatur von Verschleißteilen. Ein Anspruch auf Reparatur von Defekten, die durch nicht sachgerechten Gebrauch, durch höhere Gewalt oder durch Überbelastung entstanden sind, besteht nicht.
Muss ich mein Zubehör mit dem defekten Gerät einsenden?
Zubehöre sind vom 36 Monate VollService ausgeschlossen (außer mit dem Werkzeug erworbene Akkus und Ladegeräte). Sende grundsätzlich bitte nur das defekte Gerät (Werkzeug, Akku und/oder Ladegerät) ein.
Wie erhalte ich ein Leihgerät?
Aufgrund einer schnellen Abwicklung in unserem Servicecenter erhältst du dein Werkzeug in der Regel innerhalb von 3-5 Werktagen ab Beauftragung zurück. Solltest du in dieser Zeit ein Leihgerät benötigen, frage dies bitte bei der Reparaturbeauftragung an. Der Kundensupport wird dir behilflich sein.
Welches Leihgerät erhalte ich?
Du erhältst von uns für die Dauer der Reparatur ein Leihgerät derselben Kategorie, sodass du deine Arbeit fortsetzen kannst. Im Gespräch mit dem Kundensupport erfährst du, welches Gerät dir bereitgestellt wird.
Wie lange darf ich das Leihgerät behalten?
Du kannst das Leihgerät behalten, bis dein Werkzeug repariert und an dich zurückgesendet wurde. In der Regel wird das Leihgerät direkt gegen dein repariertes Gerät zurückgetauscht. In einzelnen Fällen ist es vorgesehen, dass das direkte Tauschverfahren ausgesetzt wird und das Leihgerät später separat abgeholt wird.
Wie kann ich eine DGUV V3 Prüfung beauftragen?
Eine DGUV V3 Prüfung wird durchgeführt, wenn das eingesendete Gerät bereits eine Zertifizierung hat und dies durch einen aufgebrachten Sticker ersichtlich ist. Falls von außen nicht erkennbar ist, dass eine Zertifizierung für das Gerät vorliegt, dann frage bitte bei der Beauftragung eine DGUV V3 Prüfung an und lege deinem Paket formlos eine Notiz bei. Die DGUV V3 Prüfung erfolg ausschließlich im Zuge einer Reparatur.
Diebstahl
Mein Gerät mit dem 36 Monate VollService wurde gestohlen. Was muss ich tun?
Bitte zeige den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei an und wende dich an deinen Bosch Premium Partner. Nach Vorlage der Unterlagen erhältst du ein rabattiertes Angebot für das gleiche Werkzeug (gilt nur für Basiswerkzeug, keine Sets). Für die Nachvollziehbarkeit des Falles benötigen wir eine Bescheinigung bzw. einen Bericht, aus dem die folgenden Angaben hervorgehen: Datum der Anzeige, Anzeigenerstatter (Firma, Person), Delikt sowie Inhalt der gestohlenen Sachen. Oft wird dieses Dokument auch betitelt als „Bescheinigung über Erstattung einer Anzeige“. Diese Bescheinigung kann der Anzeigenerstatter bei der Polizei anfordern für z. B. Versicherungs- und Nachweiszwecke. Bitte fordere dieses Dokument an. Die Mitteilung einer Anzeigennummer reicht leider nicht aus. Reiche mit diesem Dokument bitte das 36 Monate VollService-Zertifikat und die Rechnung ein.
Wird der 36 Monate VollService auf das ersetzte Gerät übertragen?
Stimmst du dem rabattierten Angebot zu, erhält dein Händler das Werkzeug und reicht die Seriennummer an den Bosch Kundensupport weiter. Die Restlaufzeit des 36 Monate VollServices wird auf das neue Gerät übertragen. Du kannst den Rabatt für jeden abgeschlossenen VollService-Vertrag nur einmalig verwenden. Für das neue Gerät besteht kein Anspruch auf ein erneutes Diebstahl-Angebot.
Sind meine Akkus und Ladegeräte auch über die Diebstahlpauschale gedeckt?
Die Diebstahlpauschale gilt ausschließlich für dein Werkzeug. Zubehöre, Akkus und Ladegeräte sind nicht von der Diebstahlpauschale gedeckt.