Scheppach Akku Handkreissäge C-HCS165-X 20V-IXES 1x2,0Ah Akku + Ladegerät

Artikel-Nummer: 90002142;0 | Hersteller-Nr.: 5901815900-01 | EAN: 4262441472921

Lieferumfang:
  • 1x Akku-Handkreissäge C-HCS165-X
  • 1x Ø 165 mm Sägeblatt mit 24 Z
  • 1xInnensechskantschlüssel
  • 1xParallelanschlag
  • 1xAnschluss zur externen Staubabsaugung
  • 1xAbsaugadapter
  • 1x Starter-Kit 2.0 SBSK2.0 / 20 V / 2,0 Ah Akku & 2,4 A / 65 W Ladegerät

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Scheppach Akku-Handkreissäge C-HCS165-X, 20V IXES, bürstenloser Motor

Inklusive Ø 165 mm Sägeblatt mit 24 Z, Innensechskantschlüssel, Parallelanschlag, Anschluss zur externen Staubabsaugung, Absaugadapter

Inklusive Starter-Kit 2.0 SBSK2.0 / 20 V / 2,0 Ah Akku & 2,4 A / 65 W Ladegerät, Scheppach IXES 20-Volt-Serie

Highlights:

  • Kraftvolle Akku-Kreissäge zum präzisen Schneiden von Holz
  • Kabelloses Arbeiten mit der Scheppach IXES 20-Volt-Serie – alle Akkus und Ladegeräte aus der Systemreihe können mit der Akku-Handkreissäge kombiniert werden
  • Für handelsübliche Sägeblätter mit Ø 165 mm x Ø 20 mm
  • Sägeblattdrehzahl von 4300 min-1
  • Pendelschutzhaube mit Rückziehhebel sorgt für mehr Sicherheit während des Sägens
  • Ergonomisches und kompaktes Design mit Softgrip-Oberfläche
  • Parallelanschlag ermöglicht besonders präzise Schnitte
  • Maximale Schnitttiefe 53 mm bei 90° / 39 mm bei 45°
  • Ein- / Ausschalter mit Quick-Stopp sorgt für ein schnelles Stoppen des Sägeblattes
  • Einfacher Sägeblattwechsel durch Spindelarretierung (SPINDLE LOCK)
  • Beidseitig bedienbarer Sicherheitsschalter mit Einschaltsperre
  • Schnitttiefe und Schnittwinkel stufenlos einstellbar
  • Praktischer Laser und LED-Arbeitsleuchte sorgen für eine optimale Ausleuchtung der Schnittlinie
  • Integrierter Softstart und Überlastschutz sorgen für eine lange Lebensdauer
  • Staubarmes Arbeiten dank Anschluss zur Späneabsaugung.
  • Inklusive Ø 165 mm Sägeblatt mit 24 Z, Innensechskantschlüssel, Parallelanschlag, Anschluss zur externen Staubabsaugung, Absaugadapter
  • Praktisches Starter-Kit bestehend aus einem 20 V / 2,0 Ah Akku und einem 2,4 A Ladegerät (SBSK2.0)
  • Geeignet für alle Geräte der Scheppach IXES 20-Volt-Serie
  • Kabelloses Arbeiten für größtmögliche Flexibilität
  • Ressourcenschonendes Arbeiten durch die Nutzung von nur einem Akku-System
  • Einzelzellenmanagement schützt vor Überhitzung, Überspannung und sorgt gleichzeitig für gleichmäßige Lade- und Entladevorgänge der Zellen
  • Höhere Lebensdauer und Akku-Laufzeit durch minimiertes Risiko von Über- und Tiefenentladung
  • Verbleibende Akku-Kapazität kann bequem an 3-stufiger LED-Anzeige am Akku abgelesen werden
  • Hohe Stoßfestigkeit und angenehme Haptik dank gummiertem Gehäuse
  • Staub- und korrosionsgeschütztes Gehäuse
  • Kompaktes 2,4 A Ladegerät für 20 V Li-Ionen-Akkus
  • Lädt Akkus in kürzester Zeit – 2,0 Ah Akku ca. 60 Min. Ladezeit/ 4,0 Ah akku ca. 120 Min. Ladezeit
  • LED-Anzeigeleuchte zeigen den Ladezustand des Akkus an
  • Intelligentes Lademanagement sorgt für längere Laufzeit und höhere Lebensdauer des Akkus
  • Mit integrierter Wandhalterung

Produktdetails:

  • Schnitthöhe bei 90°: 53 mm
  • Schnitthöhe bei 45°: 39 mm
  • Ø 165/20 mm Sägeblattdurchmesser
  • Drehzahl Sägeblatt 4300 min-1
  • 20 V
  • LED-Arbeitsleuchte & Laser

Starter-Kit 2.0

  • Ladezeit ca. 60 min (2,0 Ah), ca. 120 min (4,0 Ah)
  • Hohe Lebensdauer
  • LED-Ladezustandsanzeige
  • 20 V

Die Scheppach Akku-Handkreissäge C-HCS165-X ist ein leistungsstarker und kompakter Helfer zum präzisen Schneiden von Holz. Durch die stufenlose Schnitttiefen- und Schnittwinkeleinstellung sowie den einfachen Sägeblattwechsel mit Spindelarretierung (SPINDLE LOCK) ist die Handkreissäge leicht zu bedienen. Der integrierte Laser und die LED-Arbeitsleuchte sorgen für eine optimale Ausleuchtung der Schnittlinie. Als Teil der Scheppach IXES 20-Volt-Serie können alle Akkus und Ladegeräte der Systemreihe mit der Handkreissäge kombiniert werden. Akku und Ladegerät sind separat erhältlich.

Geeignet für:

  • Holzplatten
  • Balken
  • Laminat / Paneele

Das praktische Scheppach Starter-Kit SBSK2.0 besteht aus einem max. 20 V / 2,0 Ah Akku und einem 2,4 A Ladegerät. Der leistungsstarke Akku und das kompakte Ladegerät sind dabei für das gesamte Scheppach IXES 20-Volt-Produktsortiment einsetzbar. Die universellen Einsatzmöglichkeiten schonen nicht nur Ressourcen und Umwelt, sondern bieten gleichzeitig kabellose Flexibilität rund um Haus, Werkstatt, Hof und Garten. Der kraftvolle Akku sorgt mit 20 Volt und 2,0 Ah für eine konstante Leistung. Das innovative Einzelzellenmanagement gewährleistet eine effiziente Nutzung und eine maximale Betriebszeit der Lithium-Ionen-Zellen. Dadurch werden Laufzeit und Lebensdauer des Akkus verlängert. Mit dem enthaltenen Ladegerät lassen sich Akkus innerhalb kürzester Zeit wieder aufladen. Das praktische Ladegerät ist für alle Akkus der Scheppach IXES 20-Volt-Serie geeignet.

C-HCS165-X

  • Abmessung L x B x H: 295 x 180 x 200 mm
  • Motor-Typ: Bürstenlos
  • Sägeblatt Ø: 165 mm
  • Schnitthöhe bei 90°: max. 53 mm
  • Schnitthöhe bei 45°: max. 39 mm
  • Schwenkbereich max.: 45°
  • Anzahl Sägeblattzähne: 24
  • Drehzahl Sägeblatt: 4300 min-1
  • Akkuspannung: 20 V
  • Gewicht netto / brutto: 2,5 / 3,0 kg
  • Abmessung Verpackung: 310 x 218 x 192 mm

Starter-Kit 2.0

Produktdaten Akku:

  • Abmessungen L x B x H: 125 x 80 x 50 mm
  • Akkukapazität: 2,0 Ah
  • Akkuspannung: 20 V

Produktdaten Ladegerät:

  • Abmessungen L x B x H: 125 x 83 x 73 mm
  • Bemessungsspannung Eingang: 230 – 240 V~ / 50 Hz
  • Bemessungsspannung Ausgang: 21,5 V
  • Bemessungsstrom Ausgang: 2,4 A
  • Bemessungsaufnahme: 65 W

Für das angebotene Gerät besteht eine Herstellergarantie (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten!) seitens des Garantiegebers

  • Scheppach GmbH
  • Günzburger Str. 69
  • 89335 Ichenhausen
  • Deutschland

Die Garantiezeit beträgt regulär 5 Jahre. Bei Batterien/Akkus beträgt die Garantiezeit 12 Monate. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Kaufdatum des Gerätes. Maßgeblich ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg. Der räumliche Geltungsbereich für die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland.

Es gelten die folgenden Garantiebedingungen des Herstellers als Garantiegeber:

Die Garantiebedingungen regeln eine zusätzliche Hersteller-Garantieleistungen für den Käufer (private Endverbraucher) von Neugeräten. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden von dieser Garantie nicht berührt. Für diese ist der Händler zuständig, bei dem Sie das Gerät erworben haben.

Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich ausschließlich auf Mängel an einem von Ihnen erworbenen neuen Gerät, die auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen. Treten während des Garantiezeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, so gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie eine der nachfolgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • Kostenfreie Reparatur der Ware
  • Kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch Austausch mit einem Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).
  • Ersetzte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Herstellers als Garantiegeber über. Bitte beachten Sie, dass die Geräte des Herstellers bestimmungsgemäß nicht für den gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Einsatz konstruiert wurden. Ein Garantiefall kommt daher nicht zustande, wenn das Gerät innerhalb der Garantiezeit in Gewerbe-, Handwerks oder Industriebetrieben verwendet wurde oder einer gleichzusetzenden Beanspruchung ausgesetzt war.

Von der Garantieleistungen ausgenommen sind:

  • Schäden am Gerät, die durch Nichtbeachtung der Montageanleitung, nicht fachgerechte Installation, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart) bzw. der Wartungs- und Sicherheitsbestimmungen oder durch Einsatz des Gerätes unter ungeeigneten Umweltbedingungen sowie durch mangelnde Pflege und Wartung entstanden sind.
  • Schäden am Gerät, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Anwendungen (wie z.B. Überlastung des Gerätes oder Verwendung von nicht zugelassenen Werkzeugen bzw. Zubehör), Eindringen von Fremdkörpern in das Gerät (wie z.B. Sand, Steine oder Staub), Transportschäden, Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkungen (wie z. B. Schäden durch Herunterfallen) entstanden sind.
  • Schäden am Gerät oder an Teilen des Gerätes, die auf einen bestimmungsgemäßen, üblichen (betriebsbedingten) oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind sowie Schäden und/oder Abnutzung von Verschleißteilen (Definition s. u. unter Ziff. 7).
  • Mängel am Gerät, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind oder nicht bestimmungsgemäß verwendet werden.
  • Geräte, an denen Veränderungen oder Modifikationen vorgenommen wurden.
  • Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind.
  • Geräte an denen eigenmächtig Reparaturen oder Reparaturen, insbesondere durch einen nicht autorisierten Dritten, vorgenommen wurden.
  • Wenn die Kennzeichnung am Gerät bzw. die Identifikationsinformationen des Gerätes (Maschinenaufkleber) fehlen oder unlesbar sind.
  • Geräte, die eine starke Verschmutzung aufweisen und daher vom Servicepersonal des Herstellers abgelehnt werden. Schadensersatzansprüche sowie Folgeschäden sind von dieser Garantieleistung generell ausgeschlossen.

Die Garantiezeit beträgt regulär 5 Jahre. Bei Batterien/Akkus beträgt die Garantiezeit 12 Monate. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Kaufdatum des Gerätes. Maßgeblich ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg. Garantieansprüche müssen jeweils nach Kenntniserlangung unverzüglich erhoben werden. Die Geltendmachung von Garantieansprüchen nach Ablauf der Garantiezeit ist ausgeschlossen.

Die Reparatur oder der Austausch des Gerätes führt weder zu einer Verlängerung der Garantiezeit noch wird eine neue Garantiezeit durch diese Leistung für das Gerät oder für etwaige eingebaute Ersatzteile in Gang gesetzt. Dies gilt auch bei Einsatz eines Vor-Ort-Services.

Eine Inanspruchnahme der Garanteleistung setzt voraus, dass dem Hersteller als Garantiegeber auf dessen Verlangen hin die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportwerg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden. Das betroffene Gerät ist in gesäubertem Zustand zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs, - hierin enthalten die Angaben zum Kaufdatum und der Produktbezeichnung - der Kundendienststelle vorzulegen bzw. einzusenden. Wird ein Gerät unvollständig, ohne den kompletten Lieferumfang eingesendet, wird das fehlende Zubehör wertmäßig in Anrechnung / Abzug gebracht, falls das Gerät ausgetauscht wird oder eine Rückerstattung erfolgt. Teilweise oder komplett zerlegte Geräte können nicht als Garantiefall akzeptiert werden.

Bei einer nicht berechtigten Reklamation bzw. außerhalb der Garantiezeit trägt der Käufer generell die Transportkosten und das Transportrisiko. Einen Garantiefall melden Sie bitte vorab bei der Servicestelle (s.u.) an. In der Regel wird vereinbart, dass das defekte Gerät mit einer kurzen Beschreibung der Störung per Abhol-Service (nur in Deutschland) oder - im Reparaturfall außerhalb des Garantiezeitraums - ausreichend frankiert, unter Beachtung der entsprechenden Verpackungs- und Versandrichtlinien, an die oben angegebene Serviceadresse eingesendet wird. Beachten Sie bitte, dass Ihr Gerät (modellabhängig) bei Rücklieferung, aus Sicherheitsgründen -frei von allen Betriebsstoffen ist. Das an unser Service-Center eingeschickte Gerät, muss so verpackt sein, dass Beschädigungen am Reklamationsgerät auf dem Transportweg vermieden werden. Nach erfolgter Reparatur/ Austausch senden wir das Gerät frei an Sie zurück. Können Geräte nicht repariert oder ausgetauscht werden, kann nach unserem eigenen freien Ermessen ein Geldbetrag bis zur Höhe des Kaufpreises des mangelhaften Geräts erstattet werden, wobei ein Abzug aufgrund von Abnutzung und Verschleiß berücksichtigt wird. Diese Garantieleistungen gelten nur zugunsten des privaten Erstkäufers und sind nicht abtrat- oder übertragbar.

Verlängerung der Garantiezeit auf 10 Jahre:

Die Scheppach GmbH bietet eine zusätzliche Garantieverlängerung von 5 Jahren auf Geräte aus der Scheppach 20V Serie. Somit beläuft sich der Garantiezeitraum für diese Geräte auf insgesamt 10 Jahre. Ausgenommen hiervon sind Batterien / Akkus, Ladegeräte und Zubehör. Diese Garantieverlängerung können Sie in Anspruch nehmen, indem Sie Ihr Scheppach Gerät aus diesem Bereich bis spätestens 30 Tage ab Kaufdatum online unter https://garantie.scheppach.com registrieren. Nach erfolgreicher Online-Registrierung erhalten Sie die Bestätigung für die artikelbezogene Garantieverlängerung.

Für die Geltendmachung Ihres Garantieanspruches kontaktieren Sie bitte das Service Center des Herstellers als Garantiegeber. Bitte verwenden Sie vorzugsweise das Formular auf dessen Homepage:

https://www.scheppach.com/de/service

Bitte übersenden Sie keine Geräte ohne vorherige Kontaktaufnahme und Anmeldung bei dem Service Center des Herstellers als Garantiegeber. Für die Inanspruchnahme dieser Garantiezusagen ist der Erstkontakt mit dem Service Center des Herstellers zwingende Voraussetzung. Garantieansprüche müssen vor Ablauf der Garantiefrist innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels geltend gemacht werden. Dafür ist der Original-Kaufbeleg und ggf. die Bestätigung der artikelbezogenen Garantieverlängerung notwendig.

  • Verschleißteile sind:
    • mitgelieferte, an- und/oder eingebaute Batterien / Akkus sowie
    • alle modellabhängigen Verschleißteile (unter anderem Riemen, Sägeblätter, Einsatzwerkzeuge, Schleifscheiben, Filter, Kohlebürsten etc., siehe Bedienungsanleitung). Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind tief entladene bzw. an Gehäuse und oder Batteriepolen beschädigte Batterien bzw. Akkus

    Hinweis:

    Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

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